Klassen

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Klicken Sie einfach auf die gewünschte Klasse, über die Sie mehr erfahren möchten:

In den einzelnen Bereichen erhalten Sie alle Informationen.


  • AM

    Mindestalter: 15 Jahre


    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine bis 4 kw oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchtsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & keine besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • A1

    Mindestalter: 16 Jahre


    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) bei denen das Verhältniss der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kw.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • A2

    Mindestalter: 18 Jahre


    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Bei Erweiterung von A1 (vor Ablauf der 2 Jahre) auf A2:

    Grundausbildung & 6 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters


    Bei Erweiterung von A1 auf A2:

    Bei Vorbesitz Klasse A1 von 2 Jahren, entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

    Praktische Prüfung muss abgelegt werden, nach entsprechender Ausbildung (Pflichtstunden nicht vorgeschrieben).

  • A

    Mindestalter: 24 Jahre, bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahre


    Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 4 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Bei Erweiterung von A1,A2 (vor Ablauf der 2 Jahre) auf A:

    Grundausbildung & 6 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters


    Bei Erweiterung von A2 auf A:

    Bei Vorbesitz Klasse A2 von 2 Jahren, entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

    Praktische Prüfung muss abgelegt werden, nach entsprechender Ausbildung (Pflichtstunden nicht vorgeschrieben).

  • B17

    Mindestalter: 17 Jahre


    Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.


    Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Erforderliche Unterlagen & Voraussetzungen der Begleitperson:

    Kopie von Personalausweis & Führerschein, mind. 30 Jahre, max. 1 Punkte

    in VZR, 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • B

    Mindestalter: 18 Jahre


    Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.


    Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • BE

    Mindestalter: 17 Jahre


    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    nicht vorgeschrieben


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung & 5 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Eine theoretische Prüfung entfällt


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • B96

    Mindestalter : 17 Jahre


    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, aber 4250 kg nicht übersteigt.


    Erforderliche Unterlagen:

    Bestandene B Prüfung. Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrschulung in der Fahrschule, Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild


    Erforderliche Unterlagen & Voraussetzungen der Begleitperson:

    Kopie von Personalausweis & Führerschein, mind. 30 Jahre, max. 1 Punkte

    in VZR, 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B


    Theoretische Mindestausbildung:

    Mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)


    Praktische Mindestausbildung:

    Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)


    Fahrpraktische Übungen:

    Mindestens 1 Stunde (60 Minuten)


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Keine Prüfung erforderlich


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Keine Prüfung erforderlich

  • B196

    Mindestalter : 25 Jahre


    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.


    Erforderliche Unterlagen:

    5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B, abgeschlossene Fahrerschulung


    Theoretische Mindestausbildung:

    4 Unterrichtseinheiten á 90 Min.


    Praktische Mindestausbildung:

    min. 5 Unterrichtseinheiten á 90min.


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Keine Prüfung erforderlich


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Keine Prüfung erforderlich

  • Klasse B Automatik + Schaltung (B197)

    Mindestalter: 17 Jahre


    Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.


    Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Erforderliche Unterlagen & Voraussetzungen der Begleitperson:

    Kopie von Personalausweis & Führerschein, mind. 30 Jahre, max. 1 Punkte

    in VZR, 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    • Grundausbildung
    • 12 Std. á 45 Min. besondere Ausbildungsfahrten
    • mindestens 10 Std. á 45 Min. auf Schaltgetriebe
    • 15 min. Testfahrt auf Schaltgetriebe

    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • C1

    Mindestalter: 18 Jahre


    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.


    Befristung der Fahrerlaubnis:

    auf 5 Jahre


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest eines Augenarztes (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre), Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Zeugnis nicht älter als ein Jahr), Erster Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:


    bei Erweiterung:

    6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 10 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch bei Vorbesitz Klasse B

    6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch bei Vorbesitz Klasse D1

    6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 min. klassenspezifisch bei Vorbesitz Klasse D


    bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B & C1:

    6/12 Unterrichte á 90 min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 min. klassenspezifisch für die Klasse B,

    6 Unterrichte á 90 min. klassenspezifisch für die Klasse C1


    Praktische Mindestausbildung:

    bei Erweiterung von B auf C1:

    Grundausbildung & 5 Stunden á 45 min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • C1E

    Mindestalter: 18 Jahre


    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.


    Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.


    Befristung der Fahrerlaubnis:

    auf 5 Jahre


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest eines Augenarztes (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre), Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Zeugnis nicht älter als ein Jahr), Erster Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben


    Praktische Mindestausbildung:


    bei Erweiterung von C1 auf C1E:

    Grundausbildung & 5 Stunden á 45 min. besondere Ausbildungsfahrten


    bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C1 & C1E:

    Grundausbildung & 8 Stunden á 45 min. besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Keine theoretische Prüfung


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • L

    Mindestalter: 16 Jahre


    Zugmaschinen die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden von nicht mehr als 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und anderer Flurförderzeuge bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 2 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Eine praktische Prüfung entfällt

  • T

    Mindestalter: 16 (bei 40 km/h bbH)

    Mindestalter: 18 (bei 60 km/h bbh)


    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).


    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, Lichtbild, Sehtest,

    Erste Hilfe


    Theoretische Mindestausbildung:

    bei Ersterteilung: 12 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 6 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch

    bei Erweiterung: 6 Unterrichte á 90 Min. Grundstoff & 6 Unterrichte á 90 Min. klassenspezifisch


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung und keine besondere Ausbildungsfahrten


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • Mofa

    Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren



    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die  Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.


    Erforderliche Unterlagen:

    Ausweis, Lichtbild


    Theoretische Mindestausbildung:

    6 Unterrichte á 90 Min. spezieller Mofaunterricht


    Praktische Mindestausbildung:

    Grundausbildung eine Doppelstunde á 90 Min.


    Ablegen der theoretischen Prüfung:

    Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters


    Ablegen der praktischen Prüfung:

    Eine praktische Prüfung entfällt

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